Vielen Pferdehaltern ist nicht bekannt, dass es eine Tierseuchenkasse gibt, bei der sie aufgrund des Tierseuchengesetzes aber melde- und beitragspflichtig sind. Die Betragserhebung für Pferde ist zur Zeit ausgesetzt.
Für Tierverluste durch bestimmte Tierseuchen erhält der betroffene Tierhalter dafür eine Entschädigung durch die Hessische Tierseuchenkasse, im Falle des Todes des Tieres wird er nur zu einem Drittel der Beseitigungskosten herangezogen. Dazu müssen die Tiere bei der Hessischen Tierseuchenkasse angemeldet sein. Näheres erfahren Sie unter www.hessischetierseuchenkasse.de

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