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Pferdebetriebe in Hessen (sortiert nach Kreisreiterbünden) |
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| BRB Lahn-Dill | BRB Oberhessen-Mitte | KRB Vogelsberg |
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| KRB Marburg-Biedenkopf | ||
| FN-gekennzeichnete Betriebe | ||
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Das Risiko minimieren
Der Alltag im Pferdebetrieb ist heute um einiges komplexer geworden. Man muss fast in allen Themen rund um den Betrieb ein absoluter Fachmann sein. Das Wissen um die Haltung und Ausbildung der Pferde, reicht heute nicht mehr aus, um erfolgreich einen Pferdebetrieb zu führen. In den letzten Jahren sind die Anforderungen an die Betriebsführung gestiegen, die Ansprüche der Kunden sind deutlich höher geworden. Denn auch der Einsteller ist informierter und sparsamer geworden.
Die Risikofaktoren in einem Betrieb sind äußerst vielfältig und aus diesem Grund sollte man sich einen Experten zur Beratung heranziehen. Es ist egal, ob es um die Weidezäune geht, die richtige Ausführung der baulichen Anlage, die Reitbodenbeschaffenheit oder die richtige gesetzliche Absicherung der Sattelkammertür. Für alles gibt es Leitlinien Gesetzestexte oder Empfehlungen, die bei einem Schaden herangezogen werden und nicht immer zum Vorteil des Betriebsbesitzers gereichen.
Für eine gute Betriebsführung gibt es folgende Gruppen von Fachleuten die man zu Rate ziehe kann. Der Unternehmensberater mit dem Schwerpunkt Pferdebetriebe, der Sachverständig, der spezialisierte Steuerberater, das Bau –und Planungsbüro für Reitanlagen, den Versicherungsspezialisten und den Finanz- und Marketingfachmann.
Aber auch ein spezialisierter Rechtsanwalt kann oft beratend sehr hilfreich sein. Wichtig ist immer, dass es unabhängige Beratungsstellen sind. Oft haben auch die Landwirtschaftskammern oder -ämter Listen mit Empfehlungen. Die Kosten variieren je nach Berater und nach Aufwand und müssen immer angefragt werden. Werden Berater von neutralen und unabhängigen Stellen beauftragt, der kann auch unter Umständen eine Förderung bekommen.
Sachverständige sind Personen mit besonderer Sachkenntnis auf bestimmten Fachgebieten. Die Bezeichnung Sachverständiger ist nicht geschützt, wohl aber die Bezeichnung `öffentlich bestellter und vereidigter` Sachverständiger. Die Bestellung erfolgt ausschließlich durch eine Industiere -und Handelskammer, Landwirtschaftskammer Ingenieurkammer oder ein Regierungspräsidium. Die Bewerber müssen ein spezielles Verfahren durchlaufen in dem Eignung und Sachkenntnis überprüft werden. Im Pferdebereich kommen Sachverständige zum Einsatz, wenn etwa Wertgutachten von Pferden erteilt werden sollen. Bei der Beurteilung von Schäden und der Ermittlung von Schadensurteilen z.B. wenn Pferde aus der Weide ausbrechen. Der bundesweit einzige vereidigte Sachverständige im Pferdebereich ist Diplom Agraringenieur Georg W. Fink, Aufkirchen.
Aber auch die Berater der Versicherungen im Pferdebereich können bei einer Begehung des Betriebes hilfreiche Tipps geben.
So sollte einmal im Jahr ein Fachmann beauftragt werden, der den Betrieb zu begutachten hat. Unabhängig von dem Erkennen möglicher Gefahrenquellen, hat es den positiven Nebeneffekt auch Einspar-möglichkeiten aufgezeigt zu bekommen, sei es im Bereich der Arbeitsabläufe und Energieeinsparung. Der Blick von außen ist immer wichtig.
Solange in einem Pferdebetrieb keine Schäden entstehen und keine Unfälle passieren, ist die Welt in Ordnung. Aber sollte durch eine Unachtsamkeit ein Schaden entstehen und sind nicht alle Vorgaben vorschriftsmäßig ausgeführt, sind die Kläger nicht weit. Oft genug bekommen sie vor Gericht das Recht zu gesprochen, denn Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.
Heidrun Weitz Januar 2010
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